Voraussetzungen
- Bei Wohlfühlbehandlungen keine Voraussetzungen
-bei Schmerzbehandlung Privatrezept ( auch Kassenpatienten können sich solch ein Rezept von ihrem Arzt ausstellen lassen.)
Als Physiotherapeutin arbeite ich im Delegationsverfahren. Das bedeutet, ich benötige eine Empfehlung/ Verordnung mit ihrer Diagnose von ihrem Arzt, um sie behandeln zu können.
Auch Kassenpatienten können sich solch ein Rezept von ihrem Arzt ausstellen lassen.
Da sie die Behandlungen privat zahlen sind diese privat Empfehlungen/ Verordnungen nicht den üblichen Rezeptregelungen der gesetzlichen Krankenkassen unterlegen.
Generell gilt: Ich schließe den Behandlungsvertrag über die Kosten mit ihnen persönlich ab. ( Privatversicherte bekommen die Kosten zum Teil von ihrer Krankenkasse bezuschusst.)
Auch gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse informieren, ob sie eine Bezuschussung zu den Behandlungskosten bekommen.
http://Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten ( Quelle: Osteokompass)